AGB

I. Allgemeine Bestimmungen 
Diese Geschäftsbedingungen gelten nur im Verkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (Per-sonen im Sinne des §310 Abs. 1 Satz 1 BGB). Wir liefern ausschließlich auf Grundla-ge dieser AGB. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt und gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende AGB sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

 

II. Bestellung und Angebotsunterlagen
Unsere Angebote sind freibleibend. Für den Umfang unserer Lieferpflicht ist unser schriftliches Angebot bzw. unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Lie-ferbar sind nur die in unseren jeweils gültigen Preislisten aufgeführten Einheiten.

 

III. Preise und Zahlungsbedingungen / Rücktritt bei Verzug
1. Kaufpreis ist der von uns genannte Preis oder – falls kein Preis genannt wurde – der in unserer zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung gültigen Preisliste enthaltene Preis. Die von uns genannten Preise verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich verein-bart wurde, einschließlich Verpackungskosten zzgl. Umsatzsteuer. Der Abzug von Skonto wird nicht gewährt. Bei Lieferungen mit einem Warenwert bis 300,- Euro (Kleinmengen) kann ein Kleinmengenzuschlag in Höhe von EUR 10,– erhoben werden.
2. Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Warenlieferungen sind innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum, frühestens jedoch ab Erhalt der Ware, ausschließlich durch Banküberweisung zu erfüllen und gelten nur in dem Umfang als geleistet, wie wir bei einer Bank darüber frei verfügen können. Bei Schecks und Wechseln wird eine Abwicklungsgebühr in Höhe von EUR 30,– erhoben; Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
3. Der Käufer darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forde-rung aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur insoweit zu als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Gerät der Käufer mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Abweichend hiervon werden Zinsen in Höhe von 8%-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz fällig. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor.
5. Im Falle unseres Rücktritts sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware auf Kosten des Käufers kennzeichnen, gesondert lagern und abholen zu lassen. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis dazu, dass die von uns mit der Abho-lung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände betreten und befahren können, auf dem sich die Ware befindet.
6. Unsere Lieferpflicht entfällt im Falle unseres Rücktritts auch betreffend weitere Lieferungen.

 

IV. Eigentumsvorbehalt
1. Das Eigentum an der von uns gelieferten Ware behalten wir uns bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen vor, die uns aus irgendeinem Rechtsgrund aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer zustehen. Auf Verlangen des Käufers sind wir verpflichtet, die Sicherheiten insoweit freizugeben als deren realisierbarer Wert unsere Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugeben-den Sicherheiten behalten wir uns vor.
2. Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäfts-verkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Zah-lungsrückstand ist zu veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen (wie Sicherungsübereignung, Verpfändung, Ver-mietung, Verleihung etc.) über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte – unter Übergabe der für eine Intervention nötigen Unterlagen – unverzüglich zu benachrichtigen.

 

V. Lieferung
1. Unsere Lieferzeiten sind generell nur annähernd und nicht fix.
2. Unbeherrschbare Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, z.B. Naturereignisse, Krieg, behördliche Anordnungen, Embargo, unvorhersehbare Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Komponenten und sonstiger Materialien („Höhere Gewalt“), verlängern die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse während eines Lieferverzuges oder bei einem Unterlieferanten eintreten. Längstens verlängert sich die Lieferzeit jedoch um zwei (2) Monate. Können wir auch nach dieser Zeit nicht leisten, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berech-tigt. Schadensersatzansprüche des Käufers aus diesem Grunde sind ausgeschlossen. Treten wir zurück, erstatten wir dem Käufer unverzüglich sämtliche etwaig für noch nicht ausgelieferte Ware bereits erbrachten Zahlungen.
3. Erfüllt der Käufer Zahlungspflichten aus bestehenden Verträgen trotz Mahnung nicht, dann liefern wir nur noch gegen Vorkasse.
4. Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt; dabei kann jede Teillieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei Bestellung auf Abruf muss der Abruf mindestens zwei (2) Kalenderwochen vor dem gewünschten Auslieferungs-termin erfolgen.

 

VI. Versand und Gefahrübergang
1. Der Versand ab Werk oder Auslieferungslager erfolgt auf Kosten des Käufers.
Erteilt der Käufer keine Weisung, so wird der Versandweg und die Versandart durch uns bestimmt. Zum Abschluss einer Transportversicherung sind wir nur bei ausdrück-licher und schriftlicher Weisung des Käufers verpflichtet; die Kosten dieser Versiche-rung trägt der Käufer.
2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die Transportperson übergeben wird bzw. zwecks Versendung unser Werk oder Auslieferungslager verlässt; dies gilt auch dann, wenn wir ausnahmsweise weitere Leistungen, z.B. frachtfreie Versendung, Anfuhr oder Ähnliches organisieren. Insbesondere Veränderungen und Verschlechterungen der Ware während des Transports oder aufgrund unsachgemäßer Einlagerung haben wir nicht zu vertreten. Haben wir dem Käufer angezeigt, dass die Ware versand- oder abholbereit ist, geht die Gefahr auf den Käufer über, wenn er die Ware nicht abruft oder abholt, obwohl wir ihm hierzu eine angemessene Frist gesetzt haben, wobei der Gefahrübergang zu Beginn des auf den Ablauf dieser Frist folgen-den Tages stattfindet.

 

VII. Gewährleistung / Haftung
1. Bedingung für die Ausübung von Mängelansprüchen ist, dass der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten im vollen Umfang ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Unsere Haftung erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit der Ware. Eigenschaften von Mustern und Proben sowie sonstige Angaben über Eigenschaften der Ware gelten nur dann als Beschaffenheitsvereinba-rung, wenn sie ausdrücklich als Beschaffenheit vereinbart worden sind. Ansonsten sind sie unverbindlich und befreien den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der Waren auf ihre Eignung für seine Zwecke. Garantien mit dem Inhalt einer Haftung ohne Verschulden werden von uns nicht abgegeben sowie auch keine sonstigen Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien im Rechtssinne.
3. Wir haften nicht für Schäden, soweit diese durch unsachgemäße Lagerung und/oder nicht vorschriftsmäßigen Gebrauch unserer Produkte oder in sonstiger Weise durch den Käufer verursacht wurden.
Vorschriftsmäßiger Gebrauch der Produkte bedeutet insbesondere:
3.1 Gebrauch nicht nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums oder entgegen den Ge-brauchsanweisungen;
3.2 die durch die Produkte ermittelten Werte dürfen nicht alleine dafür benutzt wer-den eine Diagnose zu erstellen;
3.3 positive oder negative Werte zeigen lediglich einen Verdacht oder keinen Verdacht auf eine Erkrankung. Die Ergebnisse müssen durch einen Arzt in Verbindung mit einem klinischen Bild bewertet werden, um ein bestätigtes Ergebnis zu erhalten. Im Falle positiver Ergebnisse muss ein möglicher Tumor durch andere Methoden bestä-tigt werden, zum Beispiel durch bildgebende Verfahren. Im Falle negativer Ergebnisse müssen andere empfohlene medizinische Maßnahmen durchgeführt werden, um einen möglichen Tumor zu entdecken;
3.4 die Produkte zeigen Spezifitäten und Sensitivitäten von weniger als 100 %. Hier-durch verdeutlichen wir, dass die Produkte selbst falsche Ergebnisse liefern können. Dies zeigt die Wichtigkeit einer strikten Einhaltung der obigen Ziffern 3.2 und 3.3;
3.5 bei den Produkten handelt es sich um ein biologisches Verfahren. Trotz aller Sorgfalt kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Produkt innerhalb der Haltbar-keitszeit seine Qualität ändert und falsche Ergebnisse liefert. Transport, Lagerung und Testdurchführung im Labor sind ebenfalls Quellen, die die Qualität des Produkts beeinflussen und zu falschen Ergebnissen führen können. Dies zeigt die Wichtigkeit einer strikten Einhaltung der obigen Ziffern 3.2 und 3.3;
3.6 die Benutzung der Produkte darf nur durch speziell ausgebildetes Personal durch-geführt werden. Das gesamte Personal muss sich an die Schutzmaßnahmen halten, die in der Gebrauchsanweisung genannt sind.
4. Die nach erfolgter Lieferung eintretende Überschreitung von Verfalldaten berech-tigt den Käufer nicht zu Ansprüchen irgendwelcher Art, sondern gilt als übliche Be-schaffenheit. Dies ist nicht der Fall, wenn der Zeitraum zwischen Liefer- und Verfall-datum weniger als vier Kalenderwochen beträgt.
5. Wir haften nur für Schäden, soweit wir diese zurechenbar vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit (außer Acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in besonders grobem Maße) verursacht haben; außer bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchfüh-rung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertrags-partner regelmäßig vertrauen darf). In diesem letztgenannten Fall haften wir für jedes Verschulden mit der Einschränkung, dass unsere Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
6. Haben wir keine wesentlichen Vertragspflichten im vorgenannten Sinne verletzt, haften wir bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nicht. Unberührt von jeglicher in diesen AGB enthaltenen Beschränkung unserer Haftung bleiben: Haftung für Vor-satz, Arglist, anfängliches Unvermögen, grobe Fahrlässigkeit, Haftung aus einer Garantie (die wir jedoch grundsätzlich nicht abgeben), Personenschäden und andere Fälle gesetzlich zwingender Haftung – in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Best-immungen (unter Ausschluss der AGB unseres Vertragspartners) mit den dort genann-ten Verjährungsfristen.
7. Die Bestimmungen dieser Klausel Gewährleistung/Haftung gelten sowohl für unsere vertragliche Haftung als auch für die Haftung aus Delikt (dabei bleibt der Herausgabeanspruch bei Unerlaubter Handlung nach Eintritt der Verjährung
– § 852 BGB – unberührt).
8. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
9. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, hat der Käufer uns vor der Geltendmachung seiner weiteren Rechte zunächst Gelegenheit zur Nacherfül-lung innerhalb einer Frist von grundsätzlich zwei (2) Kalenderwochen zu geben. Bei Erfolglosigkeit der Nacherfüllung trotz zweimaligem Nacherfüllungsversuch, unserer Verweigerung, Unmöglichkeit der Nacherfüllung, unzumutbarer Verzögerung oder Unzumutbarkeit für den Käufer aus sonstigen Gründen kann der Käufer nach seiner Wahl seine übrigen gesetzlichen Rechte geltend machen, nämlich Rücktritt oder Minderung und (bei zu vertretenden Mängeln) Ersatz eines eventuell eingetretenen Schadens oder Ersatz eventueller vergeblicher Aufwendungen, wobei unsere Haftung entsprechend den vorstehenden Regelungen begrenzt ist.

 

VIII. Beweislast / Export / Wirksamkeit der AGB
1. Mit keiner der Klauseln dieser AGB ist eine Änderung der Beweislast bezweckt.
2. Für die Richtigkeit außenwirtschaftlicher Informationen, die wir nach bestem Gewissen erteilen, haften wir nicht; es obliegt dem Käufer, die Einhaltung außenwirt-schaftlicher Vorschriften im Hinblick auf unsere Produkte selbst zu prüfen.
3. Sollten Bestimmungen unserer AGB nicht wirksam und/oder lückenhaft sein, dann wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

IX. Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, das ergänzend Anwendung findet. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen betref-fend Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch dort zu verklagen, wo sonst ein Gerichtsstand für ihn nach den allgemeinen Vorschriften begründet ist.